![]() | |||||||||||||||||||||||||
- Unabhängig und unparteiisch -
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solch neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf wie auch die Position des Auftraggebers. Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte. Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig werden. Sie arbeiten in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien und Prüfgesellschaften. Für Ihre Leistungen, den Gutachten, sind sie aber stets alleine und persönlich verantwortlich.
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer wurde mein Fachgebiet unter dem Oberbegriff „Kanalsanierung" zusammengefasst. Es beinhaltet die:
HINWEIS: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dürfen im Zusammenhang mit einem auf dem bestellten Gebiet ausgerichtetem Gutachten keine Planungsleistungen vornehmen. Diese sind generell getrennt von der gutachterischen Tätigkeit, z.B. über ein Planungsbüro, auszurichten. Haben Sie Bedarf an Planungsleistungen auf dem Gebiet der Kanalsanierung und Tiefbauplanung, so verweisen wir hiermit auf das spezialisierte Ingenieurbüro SANTEC. |
| ||||||||||||||||||||||||
TOUR durch meine Webseite | zum Anfang![]() | ||||||||||||||||||||||||
Copyright by Reinhard Wolff |