Mein Büro bietet Ihnen, entweder
im Verbund mit den Leistungen zur Planung und Bauüberwachung oder auch als
separate Leistung, die Koordination von
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nach der
Baustellenverordnung.
Die seit Mitte 1998 bestehende
Baustellenverordnung verpflichtet alle Bauherren,
unabhängig vom Umfang der Baumaßnahme, zur Koordination der Belange der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sobald mehr als eine Firma auf
der Baustelle tätig wird.
Zur Planung und zur Koordination
der Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutz ist ein "geeigneter Koordinator" zu
bestellen.
Aufgabe des Baukoordinators ist
es, schon in der Planungsphase Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu planen und zu
koordinieren (z.B. gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen) sowie
sicherheitstechnische Maßnahmen für spätere Unterhaltsarbeiten am Bauwerk zu
erarbeiten. Diese Überlegungen sollen schon in die Planung des Bauvorhabens
einfließen. In der Ausführungsphase koordiniert er die Arbeiten der einzelnen
Firmen im Hinblick auf gegenseitige Gefährdungen, überwacht die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften und den Einsatz vertraglich vereinbarter
Schutzmaßnahmen.
Die Arbeit des Koordinators
gliedert sich somit in drei Schritte
:
Ø
Erarbeitung eines Sicherheits-
und Gesundheitsplans ("SiGe-Plan") zur Ausführung der
Bauarbeiten
Ø
Erarbeitung einer "Baumerkmalsakte",
in der Gefährdungen bei Unterhaltsarbeiten am Bauwerk untersucht werden, und
daraus resultierende Maßnahmen geplant und schon in der Bauphase vorgesehen
werden können (z.B. Anschlagvorrichtungen zur Pflege Flachdächern)
Ø
Überwachung der Bauausführung,
Koordination der sicherheitstechnischen Belange der verschiedenen Handwerker
durch Abstimmung der Arbeitskonzepte der Firmen.
Durch jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von auch schwierigen Bauvorhaben finden Sie in meinem Büro einen erfahrenen Partner, der diese Koordination nicht zum Hindernis für einen reibungslosen Bauablauf werden lässt. Durch eine exakte Planung des Bauablaufes können alle Maßnahmen präventiv fest gelegt werden, so kann es nicht zu Bauunterbrechungen oder gar zur Einstellung der Arbeiten kommen, weil Schutzmaßnahmen fehlen oder falsch angewendet werden.
Die Kosten für diese Leistung sind
geringer als es vielleicht auf den ersten Blick erscheint. Außerdem fördert die
Arbeit des Koordinators insbesondere in der Planungsphase einen störungsfreien Bauablauf, und hilft damit,
Baukosten zu reduzieren.
Weitere Informationen :
Volltext der
Baustellenverordnung
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