Motto:     

           Schwach anfangen und dann.......     stark nachlassen

 

 

 

S     T  A  M  M  T  I  S  C  H

KRONE"     S T E I N

 

 

S  A  T  Z  U  N  G

 

Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung

am 12. Mai 1989

 

 

O R G A N I S A T I O N :

A jeder tuat was er will                             keiner tuat was er soll,                                  aber alle machen mit!

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„Ein Wirtshaus hat nur dann an Wert,

wenn ein gscheiter Stammtisch drin verkehrt.

Denn dann weiß ein jedes Kind,

daß d`Wirtsleut dort in Ordnung sind

 

Auszug aus dem Gedicht des Stammtisches „Krone" Stein –B.Müller- zum 50. Geburtstag von unserem Wirt Adolf

 

 

 

P r ä a m b e l

Im Bewußtsein unserer Verantwortung um das Wohlergehen unseres

Gastwirtehepaares Herta und Adolf und in dem festen Entschluß,

einen `gscheitn` Stammtisch zu erhalten und zu pflegen, geben wir uns nachfolgende

 

S a t z u n g

 

 

 

§1 Name , Sitz und Zweck des Stammtisches

Der Stammtisch führt den Namen „Stammtisch `Krone` Stein im Allgäu.

Er hat seinen Sitz in Immenstadt, Ortsteil Stein, Gasthaus „Krone".

Der Stammtisch soll insbesondere

zur Entspannung und Erholung dienen

informieren auf den Gebieten Allgemeinwissen, Fachkenntnisse, Sport, Politik u.a.

das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken

Die Mitgliederzahl ist auf 19 Stammtischbrüder begrenzt.

Das Geschäftsjahr erstreckt sich über den Zeitraum des Kalenderjahres. Es ist auch gleichzeitig das Rechnungsjahr.

 

 

§2 Stammtischtätigkeit

Die Verwirklichung seiner Ziele soll der Stammtisch insbesondere erreichen durch:

die Abhaltung von geordneten Stammtischtreffen, beginnend ab Freitag, dem 12. Mai 1989 und zwar 14-tägig

Durchführung von Hüttenabenden

Durchführung von organisierten Stammtischausflügen, welche die Aufgabe haben, zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern, den Wissensstand auf kulturellem, geographischem und kulinarischem Gebiet zu erweitern.

Durchführung von geselligen Abenden mit Stammtischmusik

Weihnachtsfeiern (mit Ehefrauen)

(2)Der Stammtisch ist politisch und konfessionell neutral

 

 

§3 Mitglieder

Mitglieder sind nur die in der Anlage 1 zur Satzung aufgeführten Stammtischbrüder.

 

§4 Erwerb der Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jede volljährige männliche Person werden, die beim Stammtisch um Aufnahme nachsucht.

Der Aufnahme geht eine einjährige Probezeit voraus. Während dieser Zeit gelten die satzungsgemäßen Bestimmungen.

Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlunng. Dabei sind verdeckte Stimmzettel bindend vorgeschrieben. Bei Nichtaufnahme werden nur die monatlichen Beiträge zurückerstattet.

Für die Aufnahme sind ¾ Ja-Stimmen aller Mitglieder erforderlich.

 

 

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.

Der freiwillige Austritt ist dem Stammtisch zu erklären. Er wird sofort wirksam.

Ein Mitglied kann aus dem Stammtisch ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Stammtisches verstößt. Ein grobes Verhalten gegen die Interessen des Stammtisches liegt u.a. dann vor, wenn das Mitglied nicht mindestens an ¼ der festgelegten Stammtischabenden anwesend ist. Ein Beschluß ist mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei einer einberufenen Versammlung gültig.

Die bis zur Beendigung der Mitgliedschaft gezahlten Beiträge und Strafen werden nicht zurückerstattet.

Im Todesfall ist dem Mitglied die letzte Ehre zu erweisen.

 

§6 Arten von Mitgliedern

Dem Stammtisch gehören folgende Mitglieder an:

die in der Anlage 1 aufgeführten Stammtischbrüder

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitglieder können männliche, volljährige Personen ernannt werden, die sich in besonderem Maße um die Belange des Stammtisches verdient gemacht haben.

Zur Ernennung des Ehrenmitgliedes sind ¾ Ja-Stimmen aller Mitglieder erforderlich.

  

§7 Beiträge und Strafen

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf monatlich 15,--DM festgesetzt.

Für geringe Pflichtverletzungen von Mitgliedern werden Strafen festgelegt.

Es gibt folgende Strafen:

finanzielle Strafen (Geldstrafen)

materielle Strafen (z.B. Achterle)

Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Bußgeldkatalog (siehe Anlage2)

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, jedoch werden Spenden in unbegrenzter Höhe nicht abgelehnt.

 

§8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.

Mehrheit bei Beschlüssen

allgemeine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit

Beschlüsse zur Aufnahme von Neumitgliedern (§4,Abs.4) und Ehrenmitgliedern, sowie

Beschlüsse zu Satzungsänderungen

werden mit ¾ Mehrheit gefaßt.

 

§9 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Rechte der Mitglieder

Die Stammtischmitglieder haben das Recht, bei den jeweiligen Stammtischtreffen am Stammtisch Platz zu nehmen.

Die Stammtischmitglieder haben das Vorschlags-, Mitsprache- und Stimmrecht

Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben die Pflicht,

die Satzung und die Beschlüsse des Stammtisches zu beachten

an den von der Mitgliederversammlung bestimmten Stamtischtreffen (Pflichttreffen) teilzunehmen, wobei das Fernbleiben nur durch Krankheit und aus beruflichen Gründen entschuldigt ist.

den berechtigten Anordnungen des Gastwirtehepaares Herta und Adolf, sowie den von diesen beauftragten Personen Folge zu leisten.

die Stammtischinteressen zu fördern und dem Ansehen und dem Zweck des Stammtisches nicht entgegenzuwirken.

den berechtigten Interessen des Stammtischsprechers oder dessen Vertreter Folge zu leisten.

Monatsbeiträge, Strafen und sonstig zu zahlende Beträge termingemäß in der festgelegten Höhe an den Stammtisch einzuzahlen.

 

 

§10 Gleichheit aller Mitglieder

Alle Mitglieder sind gleich.

Stammtischsprecher ist Bernhard Müller

sein Vertreter ist Adolf Schafroth

Schriftführer und Kassier ist Franz Bachl

sein Vertreter ist Ferdinand Nau

 

§11 Mehrheiten bei Abstimmungen

Bei allen Beschlußfassungen ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nur nach der Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind nicht hinzuzuzählen.

Einfache Mehrheit

Unter einfacher Mehrheit versteht man die größere Anzahl der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder des Stammtisches.

Qualifizierte Mehrheit

Unter qualifizierter Mehrheit versteht man jedes Bruchverhältnis, das über die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Stammtischmitglieder hinausgeht. Die Satzung beinhaltet nur die Mehrheit: drei Viertel

Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

§12 Protokollierung, Dokumentation

Über den Versammlungsverlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von den in §10, Abs 2 genannten Personen (bei Anwesenheit in der Versammlung) zu unterzeichnen ist.

Die in §2 Abs 1 genannten Tätigkeiten (Ausflüge etc) sollen in Wort und Bild festgehalten werden. Verantwortlich hierfür ist der Schriftführer. Er kann die Dokumentation jederzeit einem geeigneten Stammtischmitglied übertragen.

 

§13 Inkrafttreten

Die Satzung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 12. Mai 1989. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

Zusätzliche Beschlüsse:

Jahreshauptversammlung 1992 am 29.8.1992

Bei Nichtteilnahme am Stammtischausflug werden nur noch 50% des Jahresbeitrages (6 Monatsbeiträge) erstattet.

Ab 1.1.1993 tritt eine Beitragserhöhung in Kraft. Der Monatsbeitrag erhöht sich auf 20,-- DM.

Die Jahreshauptversammlung findet im I. Quartal des Rechnungsjahres statt. Die Monatsbeiträge und die Strafen des vorhergehenden Jahres müssen bis dahin bezahlt sein.

Der Termin für den Stammtischausflug sollte bis zur Mitglieder- versammlung festgelegt sein.

Jahreshauptversammlung 1996 am 19.4.1996

Der Monatsbeitrag wird ab 1.1.1997 auf 25,-- DM erhöht.

 

FN010597

 

Anlage 1

 

Gründer des Stammtisches

am 12.5.1989

 

Bachl, Franz Ausgeschieden am 31.12.96
Dannheimer, Hans  
Dannheimer, Reinhold  
Hartmann, Paul Ausgeschieden am 31.10.1989
Henne, Oswald Ausgeschlossen am 31.3. 1996
Jörg, Anton  
Lochbihler, Hugo  
Müller, Bernhard  
Nau, Ferdinand  
Ristinger, Rudi Ausgetreten am 31. 7. 1989
Ruepp, Manfred  
Schafroth, Adolf Verstorben am 7. 6. 1999
Schafroth, Helmut  
Schafroth, Robert  
Weber, Ludwig  
Weber, Gerhard  
Weber, Heinrich  
   
   
   
Neuaufnahmen:  
Bücherl, Zacharias Aufgenommen zum 1.6.1990
Hauber, Reiner Aufgenommen zum 1.8.1992
Feuerstein, Manfred Aufgenommen zum 1.4.1998
   
Stammtischanwärter  
   

 

 

 

Anlage 2

B u ß g e l d k a t a l o g

Stammtisch „Krone" Stein

Verspätetes Eintreffen am Pflichtreffen (20.30Uhr)  
- bis zu einer Stunde 2,-- DM
- über eine Stunde 3,-- DM
   
   
Zu frühes Entfernen vom Pflichttreffen (22.30Uhr)  
- eine Stunde vor dem angesetzten Ende 3,-- DM
- vor dem angesetzten Ende 2,-- DM

 

 

 

Zuwiderhandlungen gegen die berechtigten Anordnungen der in §9 Abs 2 Ziffer 3 genannten Personen

                                                      1 Achterle

Zuwiderhandlungen gegen die berechtigtenAnordnungen der in §9 Abs2 Ziffer 5 genannten Personen

bei geringfügigen Verstößen                1 Achterle

bei groben Verstößen                         2 Achterle

 

Stammtischausflüge:

8. Juni    -   10.Juni 1990      Leverkusen, Berg. Neukirch
14.Juni   -   16.Juni 1991      Waldmünchen
26. Juni  -  28. Juni 1992      Heiligkreuz, Schweiz
4. Juni    -   6. Juni 1993      Wachenheim
27. Mai  -  29. Mai 1994      Berchtesgaden
9. Juni   -  11. Juni 1995      Dülmen
31. Mai -    2. Juni 1996      Triptis / Thüringen
23. Mai -  25. Mai 1997      Wachenheim
5. Juni   -   7. Juni 1998      Waldmünchen
28. Mai -  30. Mai 1999      Umkirch / Freiburg
7. Juli   -     9. Juli 2000      Bühl / Baden-Baden
   

 

Bereits in den Jahren davor unternahmen wir Stammtischausflüge in lockerer Form

( VW-Bus ausgestattet mit Gartenstühlen),

die uns an Mosel und Oberrhein, sowie nach Düren brachten.

 

Bilder vom diesjährigen Ausflug

( aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ohne nähere Angaben)

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