Motto:
Schwach anfangen und dann....... stark nachlassen
S T A M M T I S C H
KRONE" S T E I N
S A T Z U N G
Beschlossen auf der ordentlichen Mitgliederversammlung
am 12. Mai 1989
O R G A N I S A T I O N :
A jeder tuat was er will keiner tuat was er soll, aber alle machen mit!
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Auszug aus dem Gedicht des Stammtisches Krone" Stein B.Müller- zum 50. Geburtstag von unserem Wirt Adolf
P r ä a m b e l
Im Bewußtsein unserer Verantwortung um das Wohlergehen unseres
Gastwirtehepaares Herta und Adolf und in dem festen Entschluß,
einen `gscheitn` Stammtisch zu erhalten und zu pflegen, geben wir uns nachfolgende
S a t z u n g
§1 Name , Sitz und Zweck des Stammtisches
Der Stammtisch führt den Namen Stammtisch `Krone` Stein im Allgäu.
Er hat seinen Sitz in Immenstadt, Ortsteil Stein, Gasthaus Krone".
Der Stammtisch soll insbesondere
zur Entspannung und Erholung dienen
informieren auf den Gebieten Allgemeinwissen, Fachkenntnisse, Sport, Politik u.a.
das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken
Die Mitgliederzahl ist auf 19 Stammtischbrüder begrenzt.
Das Geschäftsjahr erstreckt sich über den Zeitraum des Kalenderjahres. Es ist auch gleichzeitig das Rechnungsjahr.
§2 Stammtischtätigkeit
Die Verwirklichung seiner Ziele soll der Stammtisch insbesondere erreichen durch:
die Abhaltung von geordneten Stammtischtreffen, beginnend ab Freitag, dem 12. Mai 1989 und zwar 14-tägig
Durchführung von Hüttenabenden
Durchführung von organisierten Stammtischausflügen, welche die Aufgabe haben, zwischenmenschliche Beziehungen zu fördern, den Wissensstand auf kulturellem, geographischem und kulinarischem Gebiet zu erweitern.
Durchführung von geselligen Abenden mit Stammtischmusik
Weihnachtsfeiern (mit Ehefrauen)
(2)Der Stammtisch ist politisch und konfessionell neutral
§3 Mitglieder
Mitglieder sind nur die in der Anlage 1 zur Satzung aufgeführten Stammtischbrüder.
§4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied kann jede volljährige männliche Person werden, die beim Stammtisch um Aufnahme nachsucht.
Der Aufnahme geht eine einjährige Probezeit voraus. Während dieser Zeit gelten die satzungsgemäßen Bestimmungen.
Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlunng. Dabei sind verdeckte Stimmzettel bindend vorgeschrieben. Bei Nichtaufnahme werden nur die monatlichen Beiträge zurückerstattet.
Für die Aufnahme sind ¾ Ja-Stimmen aller Mitglieder erforderlich.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
Der freiwillige Austritt ist dem Stammtisch zu erklären. Er wird sofort wirksam.
Ein Mitglied kann aus dem Stammtisch ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Stammtisches verstößt. Ein grobes Verhalten gegen die Interessen des Stammtisches liegt u.a. dann vor, wenn das Mitglied nicht mindestens an ¼ der festgelegten Stammtischabenden anwesend ist. Ein Beschluß ist mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei einer einberufenen Versammlung gültig.
Die bis zur Beendigung der Mitgliedschaft gezahlten Beiträge und Strafen werden nicht zurückerstattet.
Im Todesfall ist dem Mitglied die letzte Ehre zu erweisen.
§6 Arten von Mitgliedern
Dem Stammtisch gehören folgende Mitglieder an:
die in der Anlage 1 aufgeführten Stammtischbrüder
Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitglieder können männliche, volljährige Personen ernannt werden, die sich in besonderem Maße um die Belange des Stammtisches verdient gemacht haben.
Zur Ernennung des Ehrenmitgliedes sind ¾ Ja-Stimmen aller Mitglieder erforderlich.
§7 Beiträge und Strafen
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird auf monatlich 15,--DM festgesetzt.
Für geringe Pflichtverletzungen von Mitgliedern werden Strafen festgelegt.
Es gibt folgende Strafen:
finanzielle Strafen (Geldstrafen)
materielle Strafen (z.B. Achterle)
Die Höhe der Strafen richtet sich nach dem Bußgeldkatalog (siehe Anlage2)
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, jedoch werden Spenden in unbegrenzter Höhe nicht abgelehnt.
§8 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt.
Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder.
Mehrheit bei Beschlüssen
allgemeine Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit
Beschlüsse zur Aufnahme von Neumitgliedern (§4,Abs.4) und Ehrenmitgliedern, sowie
Beschlüsse zu Satzungsänderungen
werden mit ¾ Mehrheit gefaßt.
§9 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Rechte der Mitglieder
Die Stammtischmitglieder haben das Recht, bei den jeweiligen Stammtischtreffen am Stammtisch Platz zu nehmen.
Die Stammtischmitglieder haben das Vorschlags-, Mitsprache- und Stimmrecht
Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben die Pflicht,
die Satzung und die Beschlüsse des Stammtisches zu beachten
an den von der Mitgliederversammlung bestimmten Stamtischtreffen (Pflichttreffen) teilzunehmen, wobei das Fernbleiben nur durch Krankheit und aus beruflichen Gründen entschuldigt ist.
den berechtigten Anordnungen des Gastwirtehepaares Herta und Adolf, sowie den von diesen beauftragten Personen Folge zu leisten.
die Stammtischinteressen zu fördern und dem Ansehen und dem Zweck des Stammtisches nicht entgegenzuwirken.
den berechtigten Interessen des Stammtischsprechers oder dessen Vertreter Folge zu leisten.
Monatsbeiträge, Strafen und sonstig zu zahlende Beträge termingemäß in der festgelegten Höhe an den Stammtisch einzuzahlen.
§10 Gleichheit aller Mitglieder
Alle Mitglieder sind gleich.
Stammtischsprecher ist Bernhard Müller
sein Vertreter ist Adolf Schafroth
Schriftführer und Kassier ist Franz Bachl
sein Vertreter ist Ferdinand Nau
§11 Mehrheiten bei Abstimmungen
Bei allen Beschlußfassungen ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nur nach der Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen zu berechnen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen sind nicht hinzuzuzählen.
Einfache Mehrheit
Unter einfacher Mehrheit versteht man die größere Anzahl der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder des Stammtisches.
Qualifizierte Mehrheit
Unter qualifizierter Mehrheit versteht man jedes Bruchverhältnis, das über die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Stammtischmitglieder hinausgeht. Die Satzung beinhaltet nur die Mehrheit: drei Viertel
Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
§12 Protokollierung, Dokumentation
Über den Versammlungsverlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von den in §10, Abs 2 genannten Personen (bei Anwesenheit in der Versammlung) zu unterzeichnen ist.
Die in §2 Abs 1 genannten Tätigkeiten (Ausflüge etc) sollen in Wort und Bild festgehalten werden. Verantwortlich hierfür ist der Schriftführer. Er kann die Dokumentation jederzeit einem geeigneten Stammtischmitglied übertragen.
§13 Inkrafttreten
Die Satzung wurde beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 12. Mai 1989. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Zusätzliche Beschlüsse:
Jahreshauptversammlung 1992 am 29.8.1992
Bei Nichtteilnahme am Stammtischausflug werden nur noch 50% des Jahresbeitrages (6 Monatsbeiträge) erstattet.
Ab 1.1.1993 tritt eine Beitragserhöhung in Kraft. Der Monatsbeitrag erhöht sich auf 20,-- DM.
Die Jahreshauptversammlung findet im I. Quartal des Rechnungsjahres statt. Die Monatsbeiträge und die Strafen des vorhergehenden Jahres müssen bis dahin bezahlt sein.
Der Termin für den Stammtischausflug sollte bis zur Mitglieder- versammlung festgelegt sein.
Jahreshauptversammlung 1996 am 19.4.1996
Der Monatsbeitrag wird ab 1.1.1997 auf 25,-- DM erhöht.
FN010597
Anlage 1
Gründer des Stammtisches
am 12.5.1989
Bachl, Franz | Ausgeschieden am 31.12.96 |
Dannheimer, Hans | |
Dannheimer, Reinhold | |
Hartmann, Paul | Ausgeschieden am 31.10.1989 |
Henne, Oswald | Ausgeschlossen am 31.3. 1996 |
Jörg, Anton | |
Lochbihler, Hugo | |
Müller, Bernhard | |
Nau, Ferdinand | |
Ristinger, Rudi | Ausgetreten am 31. 7. 1989 |
Ruepp, Manfred | |
Schafroth, Adolf | Verstorben am 7. 6. 1999 |
Schafroth, Helmut | |
Schafroth, Robert | |
Weber, Ludwig | |
Weber, Gerhard | |
Weber, Heinrich | |
Neuaufnahmen: | |
Bücherl, Zacharias | Aufgenommen zum 1.6.1990 |
Hauber, Reiner | Aufgenommen zum 1.8.1992 |
Feuerstein, Manfred | Aufgenommen zum 1.4.1998 |
Stammtischanwärter | |
Anlage 2
B u ß g e l d k a t a l o g
Stammtisch Krone" Stein
Verspätetes Eintreffen am Pflichtreffen (20.30Uhr) | |
- bis zu einer Stunde | 2,-- DM |
- über eine Stunde | 3,-- DM |
Zu frühes Entfernen vom Pflichttreffen (22.30Uhr) | |
- eine Stunde vor dem angesetzten Ende | 3,-- DM |
- vor dem angesetzten Ende | 2,-- DM |
Zuwiderhandlungen gegen die berechtigten Anordnungen der in §9 Abs 2 Ziffer 3 genannten Personen
1 Achterle
Zuwiderhandlungen gegen die berechtigtenAnordnungen der in §9 Abs2 Ziffer 5 genannten Personen
bei geringfügigen Verstößen 1 Achterle
bei groben Verstößen 2 Achterle
Stammtischausflüge:
8. Juni - 10.Juni 1990 | Leverkusen, Berg. Neukirch |
14.Juni - 16.Juni 1991 | Waldmünchen |
26. Juni - 28. Juni 1992 | Heiligkreuz, Schweiz |
4. Juni - 6. Juni 1993 | Wachenheim |
27. Mai - 29. Mai 1994 | Berchtesgaden |
9. Juni - 11. Juni 1995 | Dülmen |
31. Mai - 2. Juni 1996 | Triptis / Thüringen |
23. Mai - 25. Mai 1997 | Wachenheim |
5. Juni - 7. Juni 1998 | Waldmünchen |
28. Mai - 30. Mai 1999 | Umkirch / Freiburg |
7. Juli - 9. Juli 2000 | Bühl / Baden-Baden |
Bereits in den Jahren davor unternahmen wir Stammtischausflüge in lockerer Form
( VW-Bus ausgestattet mit Gartenstühlen),
die uns an Mosel und Oberrhein, sowie nach Düren brachten.
Bilder vom diesjährigen Ausflug
( aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ohne nähere Angaben)