Übernahme von Planungsleistungen

Speziell für kleinere Büros, die keine zusätzliche Mitarbeiter einstellen können oder wollen, biete ich an Planungsleistungen komplett zu übernehmen oder an der Planung mitzuarbeiten. Sie können sich dann anderen Aufgaben widmen und müßen Aufträge nicht wegen Überlastung ablehnen, oder nächtelang durcharbeiten um keine Kunden zu verlieren. Sie können diese Dienstleistung aber auch in Anspruch nehmen, wenn Sie sich nur auf den Entwurf konzerntrieren wollen, ohne dabei eigene Mitarbeiter einstellen zu müßen, die den Rest erledigen (wer weiß, ob man diese auch durchgehend beschäftigen kann...). Sie können sich somit auf das wesentliche konzentrieren und sind frei von beschäftigungstechnischen Zwängen. Eine leistungsfähige Software steht zur Verfügung. Meine Art ist es auf dem CAD ebenso zu zeichnen, wie mit Reißschiene und Tuschestift. Ich verlasse mich nicht nur auf die voreingestellten Werte eines CAD, sondern lege Wert auf eine saubere Zeichnung.

Die unten aufgeführten Leistungen können von mir auch als komplette Leistungsphasen, wie in der HOAI beschrieben, übernommen werden.

Entwurfsplanung:

Die Entwurfsplanung setzt sich aus der Grundlagenermittlung, der Vorplanung und der Umsetzung dieser Grundlagenermittlung zu einem funktionalen Entwurf zusammen. Auch diese Leistungen kann ich für Sie übernehmen. Welche Teile davon, hängt von der individuellen Vereinbarung ab. So kann ich vorhandene Bestandspläne in einen CAD-Plan umsetzen, der Ihnen für die weitere Planung zur Verfügung steht. Lagepläne in Papierform kann ich ebenso umsetzen, wie vorhandene CAD-Daten für die eigene Arbeit aufbereiten. Desweiteren kann ich Ihre Grundlagenermittlung, wie Gländeaufnahme oder Gebäudeaufnahme in eine CAD-Zeichnung umsetzen oder vorhandene Zeichnungen ergänzen.

Aufbauend auf meiner oder Ihrer Grundlagenermittlung, kann ich Ihnen einen Entwurf ausarbeiten, den Sie als CAD-Zeichnung erhalten. Diese Zeichnung kann ohne Umwege zu einer Genehmigungsplanung weiter bearbeitet werden.

Genehmigungsplanung:

Für die Genehmigungspanung setze ich Ihre Handzeichnungen und Entwürfe in eine genehmigungsfähige Zeichnung um. Die Zeichnungen enthalten alle für die Genhemigung relevanten Teile (im Detail richtet sich das je nach Bundesland oder Land), Beschriftung und Vermaßung für einen Bezugsmaßstab von 1:100. Für ein einfaches Bauvorhaben beinhaltet diese Leistung die Grundrisse sämtlicher Geschoße, einen Schnitt, die Ansichten (meist vier), evtl. mit Geländeschnitt und einen Lageplan, evtl. mit Abstandsflächen (z.B. für Vorarlberg gehört das dazu). Weitere Leistungen, wie nachvollziehbare Flächenberechnung, Kubaturberechnung, wie auch Mengenermittlung für die spätere Leistungsbeschreibung, nach Vereinbarung. Die Pläne sind schon so vorbereitet, daß diese zu einem Werkplan (Polierplan) weiterverarbeitet werden können.

Ausführungsplanung / Werkplanung / Polierplanung:

Die Werkplanung kann ich Ihnen als Folgeauftrag, aus der zuvor getätigten Genehmigungsplanung, oder als gesonderten Auftrag erstellen. Zum Werkplan gehört eine vollständige und für den Polier nachvollziehbare Vermaßung, wie auch Beschriftung aller Einbauteile (wie z.B. Durchbrüche, Rolläden, Gurtzüge, Maschinen, Räume, Hinweise, Brüstungshöhen usw.). Die Werkplanung wird natürlich in Korrelation zu den Statikplänen gefertigt. Die Statikpläne sollten also schon vorliegen. Die Pläne werden von mir für einen Bezugsmaßstab von 1:50 gefertigt (CAD ist ja ansonsten Maßstabsunabhängig).

Ebenso gehören zur Werkplanung die nötigen Schnitte, wie auch Ansichten. Die Menge und der Ort der Schnitte richtet sich nach Ihren Vorgaben. Auf Wunsch kann ich Ihnen auch fehlende Detaillösungen erarbeiten. Details können in den gewünschten Maßstäben von 1:1 bis 1:20 gefertigt werden. Eine Mengenermittlung kann auch in dieser Phase auf Wunsch gemacht werden, um eine Leistungsbeschreibung zu erweitern oder mit dem Ist-Zustand der Planung zu kontrollieren.

Allgemeines:

Für alle Planungs- und Zeichenleistungen gilt, daß ich Ihnen die Pläne als Vorabzug in Form einer PDF-Datei zur Ansicht und Korrektur per E-Mail zuschicke. Diese kann entweder auf dem Bildschirm bewertet werden oder Sie können den Plan auf Ihrem Plotter ausdrucken oder einem Plottservice zum Ausdruck übergeben. PDF ist Geräteneutral und nicht nur auf DIN-A4 beschränkt (wie viele glauben). Diese können überall, in allen Größen, maßstabsgetreu wie ein direkter Plott aus Ihrem DAD, ausgedruckt werden (die druckbare Größe ist natürlich abhängig vom Ausgabegerät). Stehen Ihnen diese Möglichkeiten nicht zur Verfügung, so sende ich Ihnen die Pläne in Papierform. Diese lasse ich allerdings von einem Service ausdrucken, die Kosten muß ich Ihnen dann in Rechnung stellen.

Sie erhalten zwei Vorabzüge zur Korrektur. Als Korrektur gelten nur Fehlerhafte und fehlende Eingaben. Zusätzliche Veränderungen am Gebäude (also zusätzliche Wände, teils veränderter Grundriss oder Ansichten usw.) müßen gesondert abgerechnet werden.

Die Korrekturen können vor Ort, also bei Ihnen im Büro, per E-Mail oder am Telefon besprochen werden. Ich habe Kunden, die ich nie zuvor persönlich gesehen habe. In Zeiten der digitalen Kommunikation ist also alles möglich. Sie können sich also durchaus an mich wenden, wenn Sie nicht vor Ort tätig sind.

Ist das Projekt abgeschloßen, bekommen Sie dann die kompletten Pläne als DXF- oder DWG-Dateien, die nahezu alle heute im Handel befindlichen CAD's einlesen können. Andere Formate auf Anfrage. Die Daten werden von mir so angepasst, daß sie Ihrem Standard entsprechen. Die Daten sende ich Ihnen, mit ZIP komprimiert, zu. Auf Wunsch kann ich Ihnen die Daten auch auf eine CD-ROM brennen, was bei großen Projekten auch oft sinnvoll ist.

Die Genehmigungsplanung wird für kleinere Bauvorhaben, wie Ein- oder Zweifamilienhäuser, Pauschal abgerechnet. Bei größeren Bauvorhaben (Verwaltungs- oder Industriebau) erfolgt die Abrechnung nach Plänen, wie auch für die Werk- und Detailplanung.






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